18. Juni 2024
Die EuCertPlast-Zertifizierung bestätigt einen hohen Qualitätsstandard eines Rezyklat-Herstellers.
WICHTIGER HINWEIS: Die EuCertPlast-Zertifizierung befindet sich in einer Übergangsphase und wird zeitnah durch die RecyClass-Zertifizierung "RecyClass Recycling Process Certification" abgelöst.
Die European Certification of Plastic Recyclers (EuCertPlast) ist ein 2012 in Kraft getretenes europaweit gültiges Zertifizierungssystem für Kunststoffrecycler und wurde unter der Leitung der European Plastics Recyclers Association (EuPR) und der European Association of Plastics Recycling und Recovery Organisations (EPRO) entwickelt. Die EuCertPlast-Zertifizierung soll den Abnehmern der Recyclingbetriebe eine gleichbleibend hohe Qualität sowie das Arbeiten nach Best-Practices garantieren und somit Sicherheit schaffen.
Besonders im Vordergrund der EuCertPlast-Zertifizierung stehen die Nachverfolgbarkeit des Materialstroms, vom Input-Material über den gesamten Recyclingprozess bis hin zum Output sowie die Qualität des Output-Materials selbst.
Um die EuCertPlast-Zertifizierung zu erhalten, müssen Recycler eine Reihe von strengen Auflagen erfüllen, die genau überprüft und bewertet werden, bevor eine Zertifizierung erfolgt. Die Auflagen sind in 10 Sektionen aufgeteilt.
Unternehmen mit EuCertPlast-Zertifizierung können über diese belegen, dass sie ein hohes Maß an Qualität und Sicherheit garantieren können, wodurch sie sich gegenüber Kunden effektiv von Wettbewerbern absetzen können.
Sektion 1 Der Recycler muss alle lokal und international für die Tätigkeit benötigten Lizenzen, Zulassungen und Zertifizierungen nachweisen.
Sektion 2 Der Recycler muss nachweisen, dass er über geschultes Personal inklusive Managementteam verfügt.
Sektion 3 Der Recycler muss einen Nachweis über die Nachvollziehbarkeit des kompletten Input-Materials (Zuordnung zu den jeweiligen Lieferanten) erbringen.
Sektion 4 Der Recycler muss ein nachvollziehbares Lagersystem nachweisen und eine Bewertung der Qualität der Lagermöglichkeiten vorlegen.
Sektion 5 Qualität und Quantität des Recycling-Prozesses werden bewertet.
Sektion 6 Der Recycler muss einen Nachweis über die Nachvollziehbarkeit des Vertriebssystems erbringen.
Sektion 7 Der Recycler muss einen Nachweis über das Einhalten relevanter umweltschutzbezogener Auflagen erbringen.
Sektion 8 Es wird eine Überprüfung hinsichtlich der Qualität sowie der Zertifizierungen der Subunternehmen vorgenommen.
Sektion 9 Der Recycler erbringt einen Nachweis über ein effektives Qualitätsmanagement-System.
Sektion 10 Die Zertifizierung schließt mit den Kommentaren des Auditors ab.
Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich gerne bei mir.